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Pressemitteilung

Aufnahmen von Bootsflüchtlingen: Nachlese zum Kreistagsbeschluss am 4. September 2019

Die Tageszeitung titelte am 5. September „Kopfschütteln über diese ÖDP“: Dazu gibt es einiges anzumerken: Das Anliegen, eine überschaubare, begrenzte Anzahl von 300 akut an Leib und Leben gefährdeter Bootsflüchtlinge in unserem Landkreis willkommen zu heißen und Aufnahme zu gewähren, ist doch zunächst etwas Unterstützenswertes, möchte man meinen. Vor allem, da sich Italiens Innenminister beständig weigerte, die Rettungsschiffe aufzunehmen, mit der Begründung, dass die Geretteten dann in Italien bleiben müssten. Denn nur, wenn der Innenminister eines anderen EU-Landes eine Aufnahme zusichert, ist Italien entlastet. Diese Brücke für Seehofer sollte der Antrag bauen, nicht mehr und nicht weniger.

Die Tageszeitung titelte am 5. September „Kopfschütteln über diese ÖDP“: Dazu gibt es einiges anzumerken: Das Anliegen, eine überschaubare, begrenzte Anzahl von 300 akut an Leib und Leben gefährdeter Bootsflüchtlinge in unserem Landkreis willkommen zu heißen und Aufnahme zu gewähren, ist doch zunächst etwas Unterstützenswertes, möchte man meinen. Vor allem, da sich Italiens Innenminister beständig weigerte, die Rettungsschiffe aufzunehmen, mit der Begründung, dass die Geretteten dann in Italien bleiben müssten. Denn nur, wenn der Innenminister eines anderen EU-Landes eine Aufnahme zusichert, ist Italien entlastet. Diese Brücke für Seehofer sollte der Antrag bauen, nicht mehr und nicht weniger. Es gab auch wenig Bedenken, dass der Landkreis dies organisatorisch und finanziell stemmen könnte, jedenfalls konnte man dies dem ersten Beschussvorschlag des stellvertretenden Landrats Huber (CSU) und der ausführlichen Begründung so entnehmen. Gänzlich anders stellte sich dann die Position der CSU bei der Beratung im Kreisaus-schuss dar. Das neue Kreisausschuss-Mitglied Josef Fortner (ÖDP), wurde zunächst aufgefordert, den ÖDP-Antrag zurückzuziehen. Der weigerte sich. Ein Änderungsantrag konnte verständlicherweise nicht mehr vorgelegt werden. Daraufhin versuchte man überwiegend von Seiten der CSU-Fraktion, den Antrag zu zerpflücken und es wurden verschiedene Einwände und Behauptungen vorgebracht. So äußerte man Bedenken wegen der Finanzierbarkeit und dass der Landkreis auf den Kosten sitzen bleiben könnte. Vermutlich beeinflusste aber auch das Wahlergebnis von Sachsen und Brandenburg des vorangegangenen Sonntags den Meinungswandel. Die Grünen ´ließen sich von der Ankündigung einer geänderten Version der Beschlussvorlage vertrösten und stimmten ebenfalls gegen den ÖDP-Antrag. So ergab sich im Kreisausschuss eine Abstimmung von 1 : 13 gegen den Antrag. Am nächsten Tag im Kreistag erklärten sich Verwaltungschef Sedlmeier und Landrat Huber plötzlich nicht mehr für zuständig. Es hieß plötzlich, dass hierfür nur kreisfreie Städte zuständig seien. Die Frage ist erlaubt, warum der Antrag dann zugelassen und eine Beschlussvorlage erarbeitet wurde. Im Kreistag versuchten Josef Fortner und ich, die Stimmung nochmals zugunsten des ursprünglichen Antrags zu drehen, was nun kaum noch möglich war, vor allem, da unser ursprünglicher Antrag nicht mal mehr richtig vorgestellt wurde und die meisten Kreisräte die Anträge ohnehin nur in digitaler Form lesen. Dementsprechend fiel auch dieses Abstimmungsergebnis zuungunsten des ÖDP-Antrags und zugunsten des 2. Beschluss-vorschlags aus, der im wesentlichen einen „Dienst nach Vorschrift“ vorsieht. Leider stimmten nur die ÖDP-Kreisräte gegen diese Farce. Auffallend war, dass sich die CSU-Abgeordneten Lederer und Stöttner mit keinem Wort äußerten. Die Mehrheit der Kreistagsmitglieder und vor allem die der „christlich-sozialen“ Union und die der ach so „weltoffenen“ Grünen, hatten ihre Chance vertan, ein glaubwürdiges Zeichen für Menschenrechte und Mitmenschlichkeit zu setzen. Danach war es eher uns ÖDP-Kreisräten zum Kopfschütteln angesichts dieser Heuchelei. Sogar Landrat Huber nannte das Abstimmungsergebnis „interessant“. Christine Mehlo-Plath, Kreisrätin der ÖDP am 8. 9. 2019 

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